- Notbetreuung in der Ferienwoche 25.01.-29.01.2021
- Schülerbeförderung in Abschlussklassen
- Unterricht im Januar 2021 für die Abschlussklassen
- Verlängerte Schließung von Schulen und Kindergärten im Januar
- Einstellung des Präsenzunterrichts ab 16. Dezember 2020
- Räumung der Schließfächer
- Informationsblatt für Eltern und Kinder in der Corona-Krise
- Aktuelle Corona-Maßnahmen 1. Dezember 2020 bis 6. Februar 2021 (= Ende des Schulhalbjahres)
Sehr geehrte Eltern,
Liebe Schülerinnen und Schüler,
die Infektionszahlen mit dem Coronavirus sind in den letzten Tagen im Freistaat Thüringen deutlich gestiegen.
Es besteht derzeit Anlass für uns alle zu erhöhter Achtsamkeit. Dennoch zeigen die Analysen und die Kenntnisse über den Infektionsschutz, dass Schulen und Kindergärten nach wie vor nicht Treiber des Infektionsgeschehens sind. Daher wird der Schulbetrieb nach den Herbstferien 2020 generell in der Stufe 1 –Regelbetrieb mit primärem Infektionsschutz (GRÜN)–fortgeführt.
Zum Start nach den Herbstferien 2020 wurde außerdem die „Handreichung des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Schule – Hygiene – Corona“ an die neusten Erkenntnisse angepasst. Der folgende Link enthält die aktuelle Fassung vom 26. Oktober 2020.
BITTE BEACHTEN: Unbedingt an den Mund-Nasen-Schutz denken und alle Hygienevorschriften einhalten. Kinder, die ohne Mund-Nasen-Schutz in die Schule kommen, müssen durch die Eltern leider abgeholt werden.
Es besteht ein Betretungsverbot für alle Personen, die innerhalb der vergangenen 14 Tage aus Risikogebieten zurückgekehrt sind (Zur Aufhebung kann ein Negativattest vorgelegt werden.)Wer in die Bundesrepublik Deutschland einreist und sich innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten hat, ist
verpflichtet, sich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich dort 14 Tage lang zu isolieren. Das zuständige Gesundheitsamt überwacht die Quarantäneverpflichtung.
Generell gilt: Quarantäne-Auflagen können Sie mit einem negativen Corona-Test oder einem Gesundheitszeugnis vermeiden. Beide dürfen allerdings nicht älter als 48 Stunden sein. An deutschen Flughäfen haben Einreisende aus Risikogebieten die Möglichkeit, sich kostenlos testen zu lassen. Für sie ist ein Corona-Test ab August verpflichtend. Jeder, der aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreist, muss zusätzlich bereits vor der Einreise eine sogenannte Aussteigekarte ausfüllen.
Bei einem positiven Testergebnis verlängert sich die Dauer der Quarantäne automatisch auf mindestens 14 Tage.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaschin